AKTUELLES

 

16. August 2009
Gesetzliche Regelung der Patientenverfügung
Der Bundestag hat den Gesetzesentwurf der Abgeordneten Stünker u.a. beschlossen (abrufbar im
Internet unter www.dnoti.de bei Gesetzesänderungen/Familienrecht). Somit wurden endlich
die Voraussetzungen und die Bindungswirkung von Patientenverfügungen gesetzlich geregelt.
Die lange diskutierte und geforderte Rechtsicherheit ist nunmehr geschaffen worden. Die
bisher durch die Rechtsprechung geprägte Rechtslage bezüglich Fortwirkung, Bindungswirkung
und Genehmigungsbedarf ist gesetzlich verankert worden. Außer der Schriftform wurden keine
weiteren formellen Anforderungen zur Wirksamkeit normiert.



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